AGB Geniesserwerk
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die von uns angebotenen Leistungen, wie die Lieferung von Getränken und Speisen, Servicedienstleistungen, Personaldienstleistungen, den Verleih von Eventzubehör und die Vermittlung von eigenen, sowie für Dienstleistungen und Waren von Drittanbietern.
Diese allgm. Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil. Durch Auftragserteilung beziehungsweise Abnahme der Ware gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom Kunden anerkannt. Die allgm. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendungen. Abweichungen und mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
Der Auftraggeber versichert mit seiner Bestellung, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und erklärt sich mit diesen einverstanden. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Angebot und Preise
Bis zur Auftragsannahme sind alle unsere Angebote freibleibend. Die Angebotspreise haben nur bei ungeteilter Bestellung Gültigkeit. Geringfügige Änderungen in unserem Buffet- und Speisenangebot können saison- oder qualitätsbedingt auftreten. Die genannten Preise sind Abholpreise und inkl. der der z. Zt. 7% gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei zusätzlichen Serviceleistungen oder bei einer Lieferung fallen die z. Zt. 19% gesetzliche Mehrwertsteuer an. Lieferungen ab einen Auftragswert von 350,00 € netto innerhalb 15 km pro Anfahrt werden kostenfrei angeliefert, jeder weitere Kilometer wird mit einer Pauschale von € 0,30 verrechnet. Bei Lieferung unter 350,00 € netto Auftragswert pro Anfahrt fällt eine Pauschale von € 30,00 an. Preis- und Leistungsänderungen, sowie Irrtümer behalten wir uns vor.
Bestellung
Ihre Bestellung muss spätestens 10 Tage vor Liefertermin, beim Geniesserwerk per E-Mail, Fax, Post oder persönlich erfolgen. Die Anmietung von Räumlichkeiten, der Bedarf an Servicepersonal, oder umfangreiche und besonders aufwendige Bestellungen mit Sonderwünschen, bitten wir in Ihrem Interesse, so frühzeitig als möglich aufzugeben. Kaufabschlüsse, Lieferverträge und sonstige Vereinbarungen, insbesondere mündliche Verabredungen und Zusicherungen unserer Mitarbeiter werden erst durch eine schriftliche Bestätigung verbindlich. Der Besteller versichert mit seiner Bestellung, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und erklärt sich mit diesen einverstanden.
Auslieferung
Die Auslieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse zum vereinbarten Liefertermin mit einer Karenzzeit von +/- 30 Minunten. Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen, sowie unter Einhaltung entsprechender gesetzlicher Vorschriften. Bei jeder Lieferung muß mit Zeitverschiebungen gerechnet werden, die wir selbst bei großer Sorgfalt, nicht beeinflussen können. Der Kunde gewährleistet die Entgegennahme, der von ihm bestellten Waren und Leihzubehör und quittiert den ordnungsgemäßen Erhalt der in seiner Bestellung georderten Waren, Leihzubehör und Dienstleistungen, auf der Durchschrift der vom Auslieferpersonal ausgehändigten Quittung bzw. Rechnung. Besonderheiten die den Lieferort betreffen, wie Baustellen, lange Wege, Treppen über 3 Etagen, nicht funktionierende Fahrstühle etc., sind durch den Kunden bei der Bestellung mitzuteilen, damit wir uns zeitlich und organisatorisch darauf einrichten können.
Für besonders aufwendige Gegebenheiten, den Lieferort betreffend, behalten wir uns vor eine Mehraufwandspauschale zu berechnen.
Bezahlung
Der Kunde bezahlt die bestellten Waren und Dienstleistungen, falls nicht anders vereinbart, bei Anlieferung. Der mit der Lieferung beauftragte Mitarbeiter ist berechtigt und verpflichtet, gegen Aushändigung der Ware zu kassieren. Die Zahlung erfolgt in bar gegen Quittung oder Rechnung. Auf persönliche Vereinbarung akzeptieren wir auch die Bezahlung durch Überweisung, auf unser Geschäftskonto, innerhalb 10 Tagen nach Lieferung bzw. erbrachter Dienstleistung. Der dem Kunden bei der Bezahlung übergebene Beleg, ist gleichzeitig Lieferschein und Rechnung. Hier quittiert der Kunde auf der Durchschrift, den ordnungsgemäßen Erhalt der Waren und Dienstleistung.
Sofern im Einzelfall keine abweichende Vereinbarungen getroffen wurde, beanspruchen wir ab einen Auftragswert von 1000,-€ , eine Vorauszahlung von 33% und ab 5000,-€ 50%.
Buffet Equipment:
Sollte Geschirr und Besteck zur Lieferung gewünscht werden, wird eine Pauschale von 3,-€ pro Person erhoben. Sämtliche Transportgeräte, Platten, Geschirr, Besteck usw. sind unser Eigentum. Sie gehören nicht zur Warenlieferung und sind nach Gebrauch im heilen Zustand zurückzugeben. Das Equipment sollte ohne Essensreste und vorgereinigt sein. Sollte das Equipment nicht vorgereinigt zurück gebracht werden, fällt eine Pauschale in Höhe von 50,00 € für den für uns erhöhten Reinigungsaufwand an. Das Zubehör ist während der Nutzung durch den Kunden pfleglich zu behandeln. Fehlt bei der Rückgabe Zubehör, ist beschädigt oder vollständig zerstört worden, ist der Kunde verpflichtet die Wiederbeschaffungskosten zum Neupreis zu ersetzen.
Saisonale Abweichungen
Sollten saisonbedingte Waren nicht erhältlich sein, behalten wir uns den Ersatz durch gleichwertige Waren vor. Die vom Geniesserwerk angebotenen Speisen wie z.B. Obst, unterliegen teilweise saisonal bedingten Schwankungen auf dem Markt. Wir behalten uns vor Teile der Bestellung, die diesen saisonalen Schwankungen unterliegen, durch gleichwertige Ware ohne Preisänderung und Ankündigung zu ersetzen. Die auf den Fotos dargestellten Produkte können saisonbedingt abweichen.
Gewährleistung
Das Geniesserwerk versichert dafür Sorge zu tragen, dass die auszuliefernden Waren sorgfältig und vorschriftsmäßig transportiert werden. Wir übernehmen keine Gewähr, dass die Bestellung pünktlich bzw. in einem bestimmten Zeitrahmen erfolgt, wenn höhere Gewalt oder von uns nicht zu beeinflussende Verkehrs- oder Witterungsverhältnisse dafür den Ausschlag geben. Der Kunde hat die Ware nach mit ihm zumutbarer Gründlichkeit zu prüfen. Erkennbare Mängel bzw. Reklamationen können nur sofort nach Anlieferung geltend gemacht werden und müssen sofort auf dem Lieferschein vermerkt werden. Für Schäden, die durch höhere Gewalt entstehen, übernehmen wir keine Schadensersatzansprüche. Der Lieferer ist bei mangelhafter oder unvollständiger Lieferung sofort telefonisch oder persönlich zu benachrichtigen, damit eventuell fehlende, oder fälschlich gelieferte Teile der Bestellungen, nachgeliefert werden können. Bei
nachweisbaren Mängeln können wir nach unserer Wahl nachbessern oder kostenlosen Warenersatz liefern. Ein Recht auf Wandlung oder Minderung entfällt, falls etwaige Mängel bzw. Minderleistungen erst später beanstandet werden.
Rücktritt
Tritt der Besteller von fest gebuchten Veranstaltungen, Buffet- oder Warenbestellungen bis 10 Tage vor der geplanten Veranstaltung zurück, ist das Geniesserwerk berechtigt, 25% der Auftragssumme als Schadensersatz zu berechnen. Bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50% der Auftragssumme als Schadensersatz berechnet. Spätere Stornierungen werden voll berechnet da die Bestellung bzw. der Einkauf der Rohware, und der Personaleinsatz dann schon erfolgt ist.
Referenzen
Geniesserwerk darf den Namen des Kunden im Rahmen von Eigenwerbung als Referenz nennen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich schriftlich während der Durchführung des Vertrages widersprochen hat.