AGB Geniesserwerk

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die von uns angebotenen Leistungen, wie die Lieferung von Getränken und Speisen, Servicedienstleistungen, Personaldienstleistungen, den Verleih von Eventzubehör und die Vermittlung von eigenen, sowie für Dienstleistungen und Waren von Drittanbietern.
Diese allgm. Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil. Durch Auftragserteilung beziehungsweise Abnahme der Ware gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom Kunden anerkannt. Die allgm. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendungen. Abweichungen und mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
Der Auftraggeber versichert mit seiner Bestellung, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und erklärt sich mit diesen einverstanden. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Angebot und Preise

Bis zur Auftragsannahme sind alle unsere Angebote freibleibend. Die Angebotspreise haben nur bei ungeteilter Bestellung Gültigkeit. Geringfügige Änderungen in unserem Buffet- und Speisenangebot können saison- oder qualitätsbedingt auftreten. Die genannten Preise sind Abholpreise und inkl. der z. Zt. 7% gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei zusätzlichen Serviceleistungen  fallen die z. Zt. 19% gesetzliche Mehrwertsteuer an. Für die Lieferung berechnen wir generell eine Kilometerpauschale von € 1,00 je Kilometer ab Zeilitzheim und zurück. Bei Lieferungen unter 350,00 € NETTO Auftragswert fällt zusätzlich pro Anfahrt eine Pauschale von € 30,00 an. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Angebotspreise angemessen zu erhöhen, wenn zwischen dem Zeitpunkt der Auftragsbestätigung und dem Zeitpunkt der Lieferung / Abholung, insbesondere aufgrund zu zahlender Einkaufspreise, Energiekosten, Transportkosten, Lagerkosten und Versicherungskosten gestiegen sind. Preis- und Leistungsänderungen, sowie Irrtümer behalten wir uns vor.

Bestellung

Ihre Bestellung muss spätestens 10 Tage vor Liefertermin, beim Geniesserwerk per E-Mail, Post oder persönlich erfolgen. Die Anmietung von Räumlichkeiten, der Bedarf an Servicepersonal, oder umfangreiche und besonders aufwendige Bestellungen mit Sonderwünschen, bitten wir in Ihrem Interesse, so frühzeitig als möglich aufzugeben. Kaufabschlüsse, Lieferverträge und sonstige Vereinbarungen, insbesondere mündliche Verabredungen und Zusicherungen unserer Mitarbeiter werden erst durch eine schriftliche Bestätigung verbindlich. Der Besteller versichert mit seiner Bestellung, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und erklärt sich mit diesen einverstanden.

Auslieferung

Die Auslieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse zum vereinbarten Liefertermin mit einer Karenzzeit von +/- 30 Minuten. Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen, sowie unter Einhaltung entsprechender gesetzlicher Vorschriften. Bei jeder Lieferung muss mit Zeitverschiebungen gerechnet werden, die wir selbst bei großer Sorgfalt, nicht beeinflussen können. Der Kunde gewährleistet die Entgegennahme, der von ihm bestellten Waren und Leihzubehör. Besonderheiten die den Lieferort betreffen, wie Baustellen, lange Wege, Treppen über 3 Etagen, nicht funktionierende Fahrstühle etc., sind durch den Kunden bei der Bestellung mitzuteilen, damit wir uns zeitlich und organisatorisch darauf einrichten können.

Für besonders aufwendige Gegebenheiten, den Lieferort betreffend, behalten wir uns vor eine Mehraufwandspauschale zu berechnen.

Bezahlung

Die Zahlung erfolgt per Überweisung 10 Tage nach Erhalt der Rechnung.

Sofern im Einzelfall keine abweichende Vereinbarungen getroffen wurde, berechnen wir nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung eine Anzahlung von ca. 30% des Auftragswertes. Diese Anzahlung wird bei der Endabrechnung in Abzug gebracht.

Der Rechnungsversand kann nach unserer Wahl auf dem Postweg oder per E-Mail erfolgen. Der Kunde stimmt zu, dass er Rechnungen elektronisch erhält. Elektronische Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail im PDF-Format an die vom Kunden zum Zwecke des Erhalts bekannt gegebene E-Mail-Adresse übersandt. Der Kunde verpflichtet sich, die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass er die Rechnung vereinbarungsgemäß abrufen kann. Eine Änderung der für den elektronischen Rechnungsversand benannten E-Mail-Adresse wird der Kunde unverzüglich mitteilen. Im Falle einer fehlerhaften oder schuldhaft unterbliebenen Mitteilung über die Änderung der benannten E-Mail-Adresse erstattet der Kunde den durch die Adressermittlung entstandenen Schaden. Die elektronische Rechnung gilt mit dem Eingang der E-Mail, der die elektronische Rechnung beigefügt ist, als zugegangen. Der Kunde kann die Zustimmung zu dem elektronischen Rechnungsversand jederzeit schriftlich widerrufen.

Buffet Equipment:

Sollte Geschirr und Besteck zur Lieferung gewünscht werden, wird eine Pauschale von 3,-€ pro Person erhoben. Sämtliche Transportgeräte, Platten, Geschirr, Besteck usw. sind unser Eigentum. Sie gehören nicht zur Warenlieferung und sind nach Gebrauch im heilen Zustand zurückzugeben. Das Equipment muss ohne Essensreste und vorgereinigt sein. Sollte das Equipment nicht vorgereinigt zurück gebracht werden, fällt eine Pauschale in Höhe von 50,00 € für den für uns erhöhten Reinigungsaufwand an. Das Zubehör ist während der Nutzung durch den Kunden pfleglich zu behandeln. Fehlt bei der Rückgabe Zubehör, ist beschädigt oder vollständig zerstört worden, ist der Kunde verpflichtet die Wiederbeschaffungskosten zum Neupreis zu ersetzen.

Saisonale Abweichungen

Sollten saisonbedingte Waren nicht erhältlich sein, behalten wir uns den Ersatz durch gleichwertige Waren vor. Die vom Geniesserwerk angebotenen Speisen wie z.B. Obst, unterliegen teilweise saisonal bedingten Schwankungen auf dem Markt. Wir behalten uns vor Teile der Bestellung, die diesen saisonalen Schwankungen unterliegen, durch gleichwertige Ware ohne Preisänderung und Ankündigung zu ersetzen. Die auf den Fotos dargestellten Produkte können saisonbedingt abweichen.

Gewährleistung

Das Geniesserwerk versichert dafür Sorge zu tragen, dass die auszuliefernden Waren sorgfältig und vorschriftsmäßig transportiert werden. Wir übernehmen keine Gewähr, dass die Bestellung pünktlich bzw. in einem bestimmten Zeitrahmen erfolgt, wenn höhere Gewalt oder von uns nicht zu beeinflussende Verkehrs- oder Witterungsverhältnisse dafür den Ausschlag geben. Der Kunde hat die Ware nach mit ihm zumutbarer Gründlichkeit zu prüfen. Erkennbare Mängel bzw. Reklamationen können nur sofort nach Anlieferung geltend gemacht werden und müssen sofort auf dem Lieferschein vermerkt werden. Für Schäden, die durch höhere Gewalt entstehen, übernehmen wir keine Schadensersatzansprüche. Der Lieferer ist bei mangelhafter oder unvollständiger Lieferung sofort telefonisch oder persönlich zu benachrichtigen, damit eventuell fehlende, oder fälschlich gelieferte Teile der Bestellungen, nachgeliefert werden können. Bei nachweisbaren Mängeln können wir nach unserer Wahl nachbessern oder kostenlosen Warenersatz liefern. Ein Recht auf Wandlung oder Minderung entfällt, falls etwaige Mängel bzw. Minderleistungen erst später beanstandet werden.

Rücktritt

Tritt der Besteller von fest gebuchten Veranstaltungen, Buffet- oder Warenbestellungen bis 10 Tage vor der geplanten Veranstaltung zurück, ist das Geniesserwerk berechtigt, 25% der Auftragssumme als Schadensersatz zu berechnen. Bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50% der Auftragssumme als Schadensersatz berechnet. Spätere Stornierungen werden voll berechnet da die Bestellung bzw. der Einkauf der Rohware, und der Personaleinsatz dann schon erfolgt ist.

Referenzen

Geniesserwerk darf den Namen des Kunden im Rahmen von Eigenwerbung als Referenz nennen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich schriftlich während der Durchführung des Vertrages widersprochen hat.